Öffentliche Bekanntmachungen

- Billigung der Entwurfsunterlagen
- Offenlagebeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.04.2024 gemäß § 2, § 1 Absatz 8 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes „A!real III“ (bauplanungsrechtliche Festsetzungen) beschlossen.
 
In der Sitzung am 12.08.2024 hat der Gemeinderat die Entwurfsunterlagen gebilligt und die Durchführung des Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahrens gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.
 
Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Im sogenannten „Beschleunigten Verfahren“ kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen werden. Im beschleunigten Verfahren kann von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.
 
Die Entwurfsunterlagen werden in der Zeit vom 13.09.2024 bis 18.10.2024 während der üblichen Dienststunden im Rathaus – Eingangsbereich Bauamt, 2. OG Altbau, Schwetzinger Str. 28, zur Einsichtnahme ausgelegt.
 
Während der Auslegungsfrist können im Rathaus – Bauamt, 2. OG Altbau, Schwetzinger Str. 28 Auskünfte verlangt und Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden.
 
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
 
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen werden unter www.plankstadt.de unter der Rubrik „öffentliche Bekanntmachungen“ eingestellt.
 
Der Geltungsbereich ergibt sich aus der nachstehenden Abbildung.
 
 
Plankstadt, den 05.09.2024
Nils Drescher
Bürgermeister