Gemeinderat, beschließende Ausschüsse, Bürgerinformationssystem

Der Gemeinderat der Gemeinde Plankstadt besteht ab 2019 aus 22 von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Gemeinderäten und dem Bürgermeister.
Die Gemeinderäte werden für fünf Jahre gewählt. Die nächste Gemeinderatswahl findet 2029 statt.


Informationen zu den einzelnen Mitgliedern des Gemeinderats finden Sie unter der Rubrik Gemeinderat.
Die Tagesordnungen, Sitzungsvorlagen und Berichte aus dem Gemeinderat bis 2019 finden Sie in der Rubrik Gemeinderatssitzungen.


Seit Beginn der Wahlperiode im Jahr 2019 gibt es zwei beschließende Ausschüsse, den VFA und OBU. Die beschließenden Ausschüsse entscheiden im Rahmen ihrer Zuständigkeit selbständig an Stelle des Gemeinderats. 

Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem. Zehn weitere Mitglieder des Gemeinderats, für die jeweils ein Stellvertreter bestellt wird, kommen hinzu.

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA) umfasst unter anderem folgende Aufgabengebiete: 

Personalangelegenheiten, Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgabenangelegenheiten, Kinderbetreuung, Schulangelegenheiten, Jugendarbeit und Senioren, Soziale und kulturelle Angelegenheiten, Gemeindepartnerschaften, Ortsfeste, Friedhofs- und Bestattungswesen, Grundstücksangelegenheiten, Gesundheits- und Veterinärangelegenheiten.

Dabei entscheidet der VFA unter anderem über Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtlichen Entscheidungen von Beamten des mittleren Dienstes bis einschließlich Besoldungsgruppe A9, von Beschäftigten nach TVöD bis Entgeltgruppe 9a oder die Stundung von Forderungen aber auch über die die Veräußerung von beweglichem Vermögen, wobei bei allen finanziellen Belangen Summengrenzen vorgegeben sind.


Im Ausschuss für Ordnung, Bau und Umwelt (OBU) werden folgende Themen behandelt: 

Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung), Versorgung und Entsorgung, Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen, Bauhof, Fuhrpark, Verkehrswesen, ÖPNV, Angelegenheiten der Ordnung und Sicherheit, Feuerlöschwesen und Zivilschutz, die technische Verwaltung gemeindeeigener Gebäude, Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen, Umwelt- und Klimaschutz, Landschafts- und Biotop-Pflege, Jagd und Weide, Verwaltung gemeindlicher Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen. In diesem Geschäftskreis entscheidet der OBU unter anderem über Stellungnahmen der Gemeinde etwa zu Bauanträgen, planerische Leistungen und Gutachten, wobei auch hier Summengrenzen gesetzt sind.

Details zu den Aufgaben des VFA und OBU gibt es in der Hauptsatzung der Gemeinde Plankstadt.