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Wahlgrabstätten
Informationen
- ausgewiesen als ein- oder mehrstellige Tiefgrabstätten
- je Grabstelle können zwei Verstorbene, während gleichzeitig laufender Ruhezeiten, übereinander bestattet werden
- zusätzliche Zubettung von zwei Urnen möglich
- Verleihung des erstmaligen Nutzungsrechtes für 30 Jahre
- Wiederverleihung des Nutzungsrechtes nach Ablauf unter gewissen Voraussetzungen möglich