Öffentliche Bekanntmachungen
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Quartier um die Friedrichschule“
- Erneute Billigung der Entwurfsunterlagen
- Beschluss über die Durchführung des erneuten verkürzten und beschränkten Beteiligungsverfahrens
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.03.2021 gemäß § 2 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Quartier um die Friedrichschule“ im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Im sogenannten "beschleunigten Verfahren" kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen werden. Im beschleunigten Verfahren kann von der Umweltprüfung und vom -bericht sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.
In der Sitzung am 18.12.2023 hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, die von den Planern der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH erarbeiteten Entwurfsunterlagen zu billigen und das Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
In der Zeit vom 02.01.2024 bis 07.02.2024 fand das Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB haben sich für die Planung wesentliche Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machten und eine erneute, allerdings verkürzte, öffentliche Auslegung vom 04.11.2024 bis 22.11.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB begründen. Diese verkürzte und beschränkte öffentliche Auslegung sowie die überarbeiteten Entwurfsunterlagen wurden vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.10.2024 beschlossen.
Gegenüber den Unterlagen zum Entwurfsbeschluss haben sich nachstehende wesentliche Änderungen ergeben:
Textteil
Ergänzung Teil B, Pkt.3:
- a1= abweichende Bauweise: Es gelten die Vorschriften der offenen Bauweise ohne Längenbeschränkung.
- a2= abweichende Bauweise: Es gelten die Vorschriften der offenen Bauweise mit einseitiger Grenzbebauung.
- o = offene Bauweise: Es gelten die Vorschriften der offenen Bauweise.
Planzeichnung
- Ergänzung der abweichenden Bauweise (a1 bzw. a2) in den Nutzungsschablonen sowie in der Legende
- Ergänzung der offenen Bauweise für das WA 2
Begründung
- Ergänzung Teil B, Pkt. 3: Erläuterungen zur abweichenden Bauweise
Während der verkürzten Auslegungsfrist werden folgende Unterlagen ausgelegt:
- Entwurf Bebauungsplan „Quartier um die Friedrichschule“ zeichnerische Festsetzungen (Stand 04.10.2024)
- Entwurf Bebauungsplan „Quartier um die Friedrichschule“ textliche Festsetzungen und Entwurf der örtlichen Bauvorschriften (Stand 04.10.2024)
- Entwurf Bebauungsplan „Quartier um die Friedrichschule“ Begründung (Stand 04.10.204)
- Schalltechnische Untersuchung
Es können nur in Bezug auf die Änderungen Stellungnahmen, mündlich zur Niederschrift, per E-Mail (bauamt@plankstadt.de) oder schriftlich im Rathaus von Plankstadt, Bauamt, Schwetzinger Str. 28, 68723 Plankstadt vorgebracht werden.
Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die ausgelegten Entwurfsunterlagen und Gutachten werden unter www.plankstadt.de (öffentliche Bekanntmachungen) eingestellt.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem hier abgedruckten Lageplanauszug.
Plankstadt, den 24.10.2024
Nils Drescher
Bürgermeister
- BPlan Quartier um die Friedrichschule - zeichnerische Festsetzung (829,1 KB)
- BPlan um die Friedrichschule - Begründung (1,956 MB)
- BPlan um die Friedrichschule - Textte (736,6 KB)il
- Schalltechnische Untersuchung Quartier um die Friedrichschule (5,013 MB)
- Billigung der Entwurfsunterlagen
- Offenlagebeschluss
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.04.2024 gemäß § 2, § 1 Absatz 8 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes „A!real III“ (bauplanungsrechtliche Festsetzungen) beschlossen.
In der Sitzung am 12.08.2024 hat der Gemeinderat die Entwurfsunterlagen gebilligt und die Durchführung des Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahrens gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Im sogenannten „Beschleunigten Verfahren“ kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen werden. Im beschleunigten Verfahren kann von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.
Die Entwurfsunterlagen werden in der Zeit vom 13.09.2024 bis 18.10.2024 während der üblichen Dienststunden im Rathaus – Eingangsbereich Bauamt, 2. OG Altbau, Schwetzinger Str. 28, zur Einsichtnahme ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können im Rathaus – Bauamt, 2. OG Altbau, Schwetzinger Str. 28 Auskünfte verlangt und Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen werden unter www.plankstadt.de unter der Rubrik „öffentliche Bekanntmachungen“ eingestellt.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus der nachstehenden Abbildung.
Plankstadt, den 05.09.2024
Nils Drescher
Bürgermeister