Öffentliche Bekanntmachungen

1. Änderung des Bebauungsplans „A!real III“ – Bekanntgabe des Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 22.04.2024 gem. § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „A!real III“ im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.  Im sogenannten "beschleunigten Verfahren" kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Bauesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen werden. Im beschleunigten Verfahren kann von der Umweltprüfung und vom -bericht sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.

Begründung:
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans A!real III wurden bewusst Vergnügungsstätten ausgeschlossen, um eine Beeinträchtigung der übrigen geplanten Nutzungen zu vermeiden. Darunter fallen auch Freizeitsportanlagen, die überwiegend dem Vergnügen dienen. Da nunmehr aufgrund der Grundstücksverkäufe die überwiegenden Nutzungen der Grundstücke feststehen, könnte eine solche Anlage als sinnvolle Ergänzung angesehen werden. Ein Teil des Flurstücks Nr. 6564 aufgrund der rückwärtigen Lage würde sich hierfür anbieten und zur Diversität des Gebietes beitragen, so dass dann eine gute Durchmischung der gewerblichen Anlagen gegeben wäre. Bei einer entsprechenden Angleichung des Außenbereichs könnte auch eine positive Auswirkung auf den dahinterliegenden Grünzug zu erwarten sein. Dies soll durch die 1. Änderung des Bebauungsplans „A!real III“ ermöglicht werden.

Der räumliche Geltungsbereich des rund 11900 m² großen Plangebiets liegt im bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplans „A!real III“ und ist eine Teilfläche des Flurstücks 6564.

Der räumliche Geltungsbereich kann beiliegender Planskizze entnommen werden. (401,7 KB)

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren entsprechend den Vorschriften des § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht. (412,1 KB)

Der Geltungsbereich ergibt sich aus der nachstehenden Abbildung.

Plankstadt, 06.06.2024
Nils Drescher
Bürgermeister
 

Siedlung, 4. Änderung, Teilbereich Blumenau Süd

Bebauungsplan

Lageplan © Bauamt der Gemeinde
  • Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
  • Inkrafttreten

Der Gemeinderat der Gemeinde Plankstadt hat in seiner Sitzung am 22.04.2024 gemäß  § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. I S. 221), i.V.m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. 2000, S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2023 (GBl. S. 422)  die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Siedlung“ Teilbereich Blumenau Süd als Satzung beschlossen.

Die Umgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist im oben sichtbaren Kartenausschnitt dargestellt.

- B-Plan Siedlung 4. Änderung Teilbereich Blumenau Süd Satzung und Text (2,779 MB)
- Zeichnerische Festsetzung (2,55 MB)
- Beschluss (580,6 KB)

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift, per E-Mail (bauamt@plankstadt.de) oder schriftlich im Rathaus von Plankstadt, Bauamt, Schwetzinger Str. 28, 68723 Plankstadt vorgebracht werden.
 
Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Siedlung“ Teilbereich Blumenau Süd und die Begründung können im Rathaus, Bauamt, 1. OG Altbau, Schwetzinger Str. 28 in Plankstadt während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
 
Soweit in den Unterlagen auf weitere Bestimmungen – Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, DIN-Vorschriften, technische Regelwerke o. ä. Bezug genommen wird, so werden diese zu jedermanns Einsicht bei der vorgenannten Stelle bereitgehalten. Der vorgenannte Plan mit seiner Begründung wird gem. § 10a Abs. 2 BauGB auch im Internet auf der Homepage zur Einsicht zur Verfügung gestellt.   

Es wird darauf hingewiesen, dass eine nach  § 214 Abs. 1  Satz 1 Nr. 1 bis 3  BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt auch, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind.
 
Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Vorschriften gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 GemO genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
 
Plankstadt, den 03.05.2024
Nils Drescher
Bürgermeister

Quartier um die Friedrichschule

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften

Lageplan © Bauamt der Gemeinde
  • Billigung der Entwurfsunterlagen
  • Beschluss über die Durchführung des Beteiligungsverfahrens

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.03.2021 gemäß § 2 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Quartier um die Friedrichschule“ im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.  Im sogenannten "beschleunigten Verfahren" kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen werden. Im beschleunigten Verfahren kann von der Umweltprüfung und vom -bericht sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.
 
In der Sitzung am 18.12.2023 hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, die von den Planern der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH erarbeiteten Entwurfsunterlagen zu billigen und das Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

In der Zeit vom 02.01.2024 bis 07.02.2024 werden während der üblichen Dienststunden im Rathaus von Plankstadt, Bauamt, Schwetzinger Str. 28, 68723 Plankstadt, folgende Unterlagen zur Einsichtnahme ausgelegt:
 
- Entwurf Bebauungsplan „Quartier um die Friedrichschule“ zeichnerische Festsetzungen (861,9 KB) (Stand 08.11.2023)
- Entwurf Bebauungsplan „Quartier um die Friedrichschule“ textliche Festsetzungen und Entwurf der örtlichen Bauvorschriften (720,5 KB) (Stand 08.11.2023)
- Entwurf Bebauungsplan „Quartier um die Friedrichschule“ Begründung (Stand 08.11.2023) (1,956 MB)
- Schalltechnische Untersuchung (5,013 MB)
 
Während der Auslegungsfrist besteht im Rathaus, Bauamt, Schwetzinger Str. 28, 68723 Plankstadt, die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift, per E-Mail (bauamt@plankstadt.de) oder schriftlich im Rathaus von Plankstadt, Bauamt, Schwetzinger Str. 28, 68723 Plankstadt vorgebracht werden.

Nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem hier abgedruckten Lageplanauszug.

Plankstadt, den 21.12.2023
Nils Drescher, Bürgermeister

1. Änderung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Kantstraße Nord“

- Billigung der Entwurfsunterlagen

- Offenlagebeschluss

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.02.2022 gemäß § 2, § 1 Absatz 8 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Kantstraße Nord“ (bauplanungsrechtliche Festsetzungen) beschlossen.
In der Sitzung am 26.09.2022 hat der Gemeinderat die Entwurfsunterlagen gebilligt und die Durchführung des Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahrens gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Im sogenannten „Beschleunigten Verfahren“ kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen werden. Im beschleunigten Verfahren kann von der Umweltprüfung und vom Umweltbericht sowie einer Eingriffs-Ausgleichs-Regelung abgesehen werden.
Die Entwurfsunterlagen werden in der Zeit vom 21.10.2022. bis 21.11.2022 während der üblichen Dienststunden im Rathaus – Eingangsbereich Bauamt, 2. OG Altbau, Schwetzinger Str. 28, zur Einsichtnahme ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können im Rathaus – Bauamt, 2. OG Altbau, Schwetzinger Str. 28 Auskünfte verlangt und Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen werden unter www.plankstadt.de eingestellt.

Plankstadt, den 13.10.2022

Nils Drescher
Bürgermeister

Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlage "Mannheim-Rheinau" neu festgesetzt

Flurkarte
© Stadt Mannheim

vorläufige RECHTSVERORDNUNG zur Neufestsetzung (177,5 KB)

ÜBERSICHTSKARTE (29,246 MB)

Auflösung des Gutachterausschusses der Gemeinde Plankstadt und Aufhebung der Gutachterausschussgebührensatzung

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2019 folgende Beschlüsse gefasst:

·         Auflösung des Gutachterausschusses der Gemeinde Plankstadt zum 31.03.2020
·         Zustimmung zur Gründung des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Schwetzingen 
·         Beitritt der Gemeinde Plankstadt zum Gemeinsamen Gutachterausschuss Bezirk Schwetzingen zum Stichtag 01.04.2020 
·         Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und Ermächtigung des Bürgermeisters zur Unterzeichnung
·         Übertragung der Aufgaben des Gutachterausschusses  zum 01.04.2020 an die Große Kreisstadt Schwetzingen
·         Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss
          der Gemeinde Plankstadt vom 01.01.2002 in der Fassung vom 19.11.2001. Die Satzung tritt zum 31.03.2020 in Kraft.
·         Wahl von Bauamtsleiter Andreas Ernst und Sachbearbeiterin Ursula Leitz als ehrenamtliche Vertreter der Gemeinde Plankstadt
          zur Entsendung in den gemeinsamen Gutachterausschuss.

Plankstadt, 23.01.2020
Nils Drescher
Bürgermeister