Grabmalgenehmigungen
Der Antrag auf Genehmigung einer Grabmalanlage ist in genehmigungsfähiger Form vom Grabstätteninhaber einzureichen. Grabstätteninhaber ist der Grabnutzungs- bzw. Grabverfügungsberechtigte. Der Grabstätteninhaber erhält den Bescheid über die Genehmigung oder Ablehnung der eingereichten Grabmalanlage. Für die Bearbeitung des Antrags wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 45 € erhoben.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Rathaus u. Service / Ortsrecht.
Anträge erhalten Sie im gleichen Menüpunkt unter der Seite "Downloads".