Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Zuwendungen für flexible Nachmittagsbetreuung und kommunale Betreuungsangebote beantragen
Bestimmte Träger von Betreuungsangeboten können Zuwendungen des Landes beantragen.
Dazu gehören
- Betreuungsangebote der flexiblen Nachmittagsbetreuung an allgemein bildenden Schulen oder
- kommunale Betreuungsangebote an Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung.
Die Landeszuwendungen dürfen Sie ausschließlich darauf verwenden, Ihren Betreuungsbetrieb zu finanzieren oder finanzielle Ausfälle durch die soziale Gestaltung der Elternbeiträge zu decken.
Zuwendungsberechtigt sind:
- öffentliche Schulträger
- freie Träger (z. B. Kirchen, Elternvereine, Fördervereine, Sportvereine)
Höhe:
Der Zuschuss beträgt pro Gruppe und Schuljahr EUR 379,00 für jede betreute Wochenstunde von 60 Minuten.
Ausgenommen von der Förderung sind die schulgesetzlich verankerten Ganztagsschulen oder Gemeinschaftsschulen.
Onlineantrag und Formulare
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Pro Gruppe können höchstens 15 Stunden wöchentlich bezuschusst werden.
- Für jede Gruppe muss mindestens eine eigene Betreuungsperson zur Verfügung stehen.
- Freie Träger erhalten die Zuwendung nur, wenn sie als gemeinnützig anerkannt sind.
- Es können nur die tatsächlich an Schultagen geleisteten Betreuungsstunden am Nachmittag bezuschusst werden.
- Die Betreuungszeit beginnt frühestens um 12:00 Uhr und endet spätestens um 17:30 Uhr.
- Die flexible Nachmittagsbetreuung muss im Rahmen des Gesamtbetreuungskonzeptes der Gemeinde erfolgen.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Zuwendung schriftlich . Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen. Sie können es persönlich abgeben oder schriftlich übermitteln.
Tipp: Sie haben mehrere Gruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet? Dann können Sie die Zuwendungen ab dem zweiten Jahr des Bestehens der Gruppe in einem Sammelantrag beantragen. Das Antragsformular "Sammelantrag" erhalten Sie auch beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen.
Fristen
- 15. November bis 31. Dezember des laufenden Schuljahres
- Dies gilt für Gruppen, die zu Beginn eines Schuljahres weitergeführt werden, und für Gruppen, die neu eingerichtet werden und nach den Sommerferien bis zum 15. November ihren Betrieb aufnehmen. .
- Anträge, die nach dem 31. Dezember des laufenden Schuljahres beim Regierungspräsidium eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Erforderliche Unterlagen
ausgefülltes Antragsformular
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
Der Zuschuss wird frühestens ab März des laufenden Schuljahres durch Bewilligungsbescheid festgesetzt.
Hinweise
Haben Sie eine Gruppe während eines Schuljahres eingerichtet? Für Gruppen, die im September eingerichtet werden, wird der komplette Jahreszuschuss gewährt. Für Gruppen, welche im Oktober eingerichtet werden, verringert sich der Zuwendungsbetrag um 1/12. Für Gruppen, welche im November eingerichtet werden, verringert sich der Zuwendungsbetrag um 2/12.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
30.10.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg