Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeugs
Bei der Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs, das aus dem Ausland eingeführt wurde, sind gesonderte Bestimmungen zu beachten.
Onlineantrag und Formulare
- Termin in Zulassungsstelle Sinsheim für Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeugs vereinbaren
- Termin in Zulassungsstelle Weinheim für Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeugs vereinbaren
- Termin in Zulassungsstelle Wiesloch für Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeugs vereinbaren
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Nähere Informationen folgen in Kürze
Verfahrensablauf
Nähere Informationen folgen in Kürze
Fristen
Nähere Informationen folgen in Kürze
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie ein aus dem Ausland eingeführtes Gebrauchtfahrzeug zulassen möchten, benötigen Sie die nachfolgend aufgeführten Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass - je nach Einzelfall - noch weitere Dokumente erforderlich sein können. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde.
- Ausländische Fahrzeugpapiere
- Ausländische amtliche Kennzeichenschilder oder Abmeldevermerk/-bescheinigung, sofern diese vorhanden sind
- EG-Übereinstimmungserklärung - COC-Papier bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Falls diese Unterlagen nicht vorhanden sind, benötigen Sie ein Gutachten gem. § 21 StVZO
- Nachweis über den Tag der Erstzulassung (z. B. bei Fahrzeugen aus USA)
- Kaufvertrag und/oder Originalrechnung
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, falls das Fahrzeug aus einem "Nicht-EG-Land" eingeführt wird
- Mitteilung über Umsatzsteuerzwecke, wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder weniger als 6.000 km hat
- Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer)
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung / ggf. Sicherheitsprüfung
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen
- Evtl. Vollmacht
Ausweis des Vollmachtgebers (Original oder Kopie) und Ausweis des Bevollmächtigten - bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 2 Jahre)
- bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
- Ausweise und Vollmachten je nach festgelegten Vertretungsregelungen
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
- Hinweis: Im Einzelfall muss das Fahrzeug zur Identifikation bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden.
(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)
Kosten
- Gebühr: 30,60 € bis 45,90 € *
- Wunschkennzeichen: 10,20 €
- Vorabreservierung: 2,60 €
- Zusätzlich: Kennzeichenschilder
* in Einzelfällen können weitere Gebühren anfallen - beispielsweise im Zusammenhang mit der Sicherungsübereignung (Rücksendung/Verwahrung Fz-Brief), Änderung/Ersatz-Fz-Papiere etc.
Hinweise
Nähere Informationen folgen in Kürze
Freigabevermerk
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis