Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen

In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen. 

Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung. 

Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.

Leistungen

Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen

Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis. Es wird elektronisch geführt. Auf Wunsch erstellt Ihnen das Registergericht einen Ausdruck von den Eintragungen und den eingereichten Dokumenten.

Beispiel: Namen der Personen, die für das eingetragene Unternehmen vertretungsberechtigt sind.

Sie erhalten Informationen

  • über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) oder Einzelkaufleute und
  • zu Tatsachen und Rechtsverhältnissen, die im Geschäftsleben wichtig sind.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

das Registergericht, in dessen Registerbezirk sich die Niederlassung der betreffenden Kauffrau beziehungsweise des betreffenden Kaufmanns oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet

Hinweis: Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie können die Daten auch online abrufen.
  • Wenn Sie den Ausdruck persönlich oder schriftlich beantragen:
    • Sprechen Sie persönlich beim zuständigen Registergericht vor, bekommen Sie den Ausdruck sofort.
    • Beantragen Sie den Ausdruck schriftlich, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung.
      Spätestens wenn der Betrag dem zuständigen Registergericht gutgeschrieben wurde, sendet es Ihnen den geforderten Ausdruck zu.

Der Auszug kann Teilnehmenden am elektronischen Rechtsverkehr auch elektronisch übermittelt werden. Eine Übermittlung als einfache E-Mail ist aber nicht möglich.
Auskünfte erteilt Ihnen das zuständige Registergericht.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Wenn Sie die Daten online abrufen: keine.

Wenn Sie den Ausdruck persönlich oder elektronisch beantragen

  • und in Papierform möchten:
    • für einfache Ausdrucke: EUR 10,00
    • für amtliche Ausdrucke: EUR 20,00

  • und im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs möchten:
    • für eine unbeglaubigte Datei: EUR 5,00
    • für eine beglaubigte Datei: EUR 10,00

Hinweise

keine

Freigabevermerk

10.03.2023 Justizministerium Baden-Württemberg