Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Spätaussiedler - Aufnahme (vorläufige Unterbringung)
Alle Spätaussiedler, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen, müssen einen Aufnahmebescheid und ein Visum besitzen. Familienangehörige des Spätaussiedlers können in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, wenn sie in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers einbezogen sind. Wenn Familienangehörige nicht in den Aufnahmebescheid einbezogen sind, richtet sich die Möglichkeit der Einreise der Familienangehörigen nach geltendem Aufenthaltsrecht.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) erteilt nur auf Antrag den Aufnahmebescheid.
Das Visum müssen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Die deutschen Auslandsvertretungen erteilen Auskunft über die Einzelheiten des Visa-Antrags. Dort erfahren Sie auch, ob Sie jemand Anderen mit der Besorgung des Visums beauftragen können.
Zuständige Stelle
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist in ganz Baden-Württemberg zuständig für:
- Abnahme von Spätaussiedlern vom Bund (BVA),
- Zuteilung und
- Verteilung der Spätaussiedler auf die Stadt- und Landkreise
Die Stadt- und Landkreise bringen nach der Verteilung die Spätaussiedler vorläufig unter, wenn dies erforderlich ist.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen Aufnahmebescheid und ein Visum.
Verfahrensablauf
Nach Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland werden Sie erst in der Erstaufnahmeeinrichtung in Friedland untergebracht. Dort findet Ihre Registrierung statt.
Anschließend werden die eingereisten Spätaussiedler durch das BVA auf die Bundesländer verteilt. Bei der Verteilung berücksichtigt dieses nach Möglichkeit familiäre Bindungen sowie Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten.
Wenn das BVA Sie nach Baden-Württemberg verteilt, wird Sie das Regierungspräsidium Karlsruhe im Anschluss einem Stadt- oder Landkreis in Baden-Württemberg zuteilen.
Nach Ihrem Eintreffen in dem Stadt- oder Landkreis erfolgt dort, wenn erforderlich, eine vorläufige Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung. Im Rahmen der vorläufigen Unterbringung erhalten Sie Betreuung und Unterstützung durch die zuständigen Beratungsstellen.
Fristen
Längstens bis drei Monate nach Zuweisungsentscheidung des BVA muss die vorläufige Unterbringung bei der Anlaufstelle des Stadt- oder Landkreises, dem Sie zugeteilt wurden, beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen Aufnahmebescheid und ein Visum.
Kosten
Die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland muss von Spätaussiedlern und deren Familienangehörigen selbst organisiert und bezahlt werden.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallbezogen
Hinweise
Weitere Informationen zum Aufnahmeverfahren erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
10.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg