Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen

In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen. 

Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung. 

Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.

Leistungen

Schulzeugnis ausstellen

Schulen dokumentieren die Leistungen der Schülerinnen und Schüler sowie die damit gegebenenfalls verbundenen Entscheidungen (zum Beispiel Versetzungsentscheidung), Qualifikationen und Abschlüsse in der Regel in Halbjahres-, Jahres-, Abgangs-, Abschluss- und Prüfungszeugnissen.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Um ein Schulzeugnis zu erhalten, ist grundsätzlich der regelmäßige Besuch einer öffentlichen Schule oder einer staatlich anerkannten Ersatzschule in freier Trägerschaft (Privatschule) erforderlich.

Verfahrensablauf

Halbjahres-, Jahres-, Abschluss- und Prüfungszeugnisse werden von der Schule automatisch ausgestellt, eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Dies gilt auch für Abgangszeugnisse für Schülerinnen und Schüler, welche die Abschlussprüfung nicht bestanden haben und die Schule verlassen.

Abgangszeugnisse können darüber hinaus auf Antrag ausgestellt werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht vorzeitig die Schule verlässt, ohne das Ziel des Bildungsgangs erreicht zu haben.

Halbjahreszeugnisse werden in der Regel in der Zeit vom 1. bis 10. Februar ausgegeben, Jahreszeugnisse an einem der letzten sieben Unterrichtstage. Für die Ausgabe von Abgangs-, Abschluss- und Prüfungszeugnissen kann es hiervon abweichende Regelungen geben. Abgangszeugnisse erhalten das Datum des letzten Schultags.

Ist am Tage der Zeugnisausgabe eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund von Beurlaubung, Krankheit oder anderen nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht anwesend, so ist das Zeugnis den Eltern oder bei Volljährigkeit der Schülerin oder dem Schüler in einem verschlossenen Umschlag zu übermitteln.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

18.06.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg