Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen

In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen. 

Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung. 

Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.

Leistungen

Mahnbescheid beantragen

Das gerichtliche Mahnverfahren ermöglicht es Ihnen, einen Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme auf einfache und schnelle Weise gerichtlich feststellen zu lassen. Wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt, können Sie sich durch das Mahnverfahren ein aufwendiges gerichtliches Klageverfahren ersparen.

Onlineantrag und Formulare

  • Mahnverfahren online Hier kann ein Mahnbescheidsantrag erstellt und auf weißes Papier (Barcodeantrag) gedruckt werden oder signiert und verschlüsselt online an das Zentrale Mahngericht Amtsgericht Stuttgart übermittelt werden.

Zuständige Stelle

das Amtsgericht Stuttgart als zentrales Mahngericht für Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben Ihren Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz in Baden-Württemberg.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Erlass eines Mahnbescheides beantragen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • schriftlich mit einem besonderen Formular, das Sie im Schreibwarenhandel erhalten
  • elektronisch, wenn Sie den Online-Mahnantrag ausfüllen und elektronisch oder per Post versenden
  • vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle

Rechtsanwälte und Inkassounternehmen sind verpflichtet, den Antrag in maschinell lesbarer Form einzureichen.

Das Amtsgericht erlässt einen Mahnbescheid und stellt ihn Ihrem Gegner zu. Darin wird dieser aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen die Geldschuld zu bezahlen oder dem Mahnbescheid zu widersprechen.

Widerspricht Ihr Gegner dem Mahnbescheid nicht, können Sie nach Ablauf der zwei Wochen einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Gleichzeitig mit Erlass des Mahnbescheids erhalten Sie als Antragsteller oder Antragstellerin eine Kostenrechnung für das Mahnverfahren. Falls Sie die Kosten des Verfahrens nicht aufbringen können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Die Gerichtskosten des Mahnverfahrens nimmt das Mahngericht in den Mahnbescheid auf. Ist Ihre Forderung berechtigt, muss Ihr Gegner Ihnen die verauslagten Gerichtskosten erstatten.

Fristen

Der Anspruch darf noch nicht verjährt sein.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Wert des Streitgegenstandes.

Sie können sie auf den Seiten des gemeinsamen Auftritts der Mahngerichte der Bundesländer berechnen.

Bearbeitungsdauer

Bis zum Erhalt eines vollstreckbaren Titels: durchschnittlich sechs bis acht Wochen

Hinweise

Keine

Freigabevermerk

02.09.2024; Justizministerium Baden-Württemberg