Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen

In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen. 

Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung. 

Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.

Leistungen

Fachaufsichtsbeschwerde einlegen

Gegen behördliche Entscheidungen oder Maßnahmen, die Sie für rechtswidrig oder unzweckmäßig halten, können Sie Fachaufsichtsbeschwerde einlegen.

Achtung: Die Beschwerde verhindert oder verschiebt die Entscheidung oder Maßnahme der Behörde nicht. Auch Fristen laufen weiter.

Wollen Sie dies verhindern, müssen Sie

  • Widerspruch einlegen,
  • Klage erheben oder
  • ein gerichtliches Eilverfahren beantragen.

Zuständige Stelle

  • die Behörde, die die angegriffene Entscheidung oder Maßnahme getroffen hat (Ausgangsbehörde) oder
  • die Behörde, die die Ausgangsbehörde beaufsichtigt

Hinweis: Reichen Sie die Fachaufsichtsbeschwerde bei einer unzuständigen Behörde ein, leitet diese Ihre Beschwerde an die zuständige Behörde weiter. In der Regel informiert Sie die Behörde darüber.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind Adressat einer Entscheidung oder Maßnahme einer Behörde.

Verfahrensablauf

Legen Sie die Fachaufsichtsbeschwerde schriftlich ein. Ein besonderes Formular ist nicht notwendig. Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Fachaufsichtsbeschwerde elektronisch einzulegen, prüfen Sie bitte zunächst, welche elektronischen Übermittlungswege die Behörde anbietet.

Die Behörde prüft, ob sie eine andere Entscheidung in der Sache treffen kann. Ist das der Fall, erhalten Sie eine Information über die geänderte Entscheidung.

Trifft die Behörde keine andere Entscheidung, legt sie Ihre Beschwerde der nächsthöheren Behörde vor, wenn Sie darum gebeten haben. Diese entscheidet dann über die Beschwerde und teilt Ihnen das Ergebnis mit.

Fristen

Legen sie die Fachaufsichtsbeschwerde ein, sobald Ihnen die Entscheidung oder Maßnahme bekannt wird.

Erforderliche Unterlagen

Fügen Sie Kopien der Unterlagen oder Dokumente bei, wenn Sie die Fachaufsichtsbeschwerde direkt bei der nächst höheren Behörde einlegen.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

abhängig vom Einzelfall

Hinweise

Richterliche Entscheidungen darf nur ein Gericht überprüfen. Das gilt auch für Entscheidungen

  • des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
  • der Mitglieder des Rechnungshofs.

Rechtsgrundlage

Grundgesetz (GG):

  • Artikel 17 Petitionsrecht

Freigabevermerk

07.11.2024 Innenministerium Baden-Württemberg