Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen

In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen. 

Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung. 

Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.

Leistungen

Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie haben ein neues Fahrzeug.
  • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

Verfahrensablauf

Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
  • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere. Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Erforderliche Unterlagen

  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
  • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
  • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

bei Vertretung durch einen Dritten:

  • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original; Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
  • bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

bei Änderungen am Fahrzeug:

  • Vorlage einer Betriebserlaubnis

Kosten

  • Verwaltungsgebühr: 12,80 EUR für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal
  • Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden
  • Verwaltungsgebühr: 10,20 EUR für die Wahl eines Wunschkennzeichen

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

  • § 6 (FZV) Antrag auf Zulassung
  • § 3 Abs. 1, 4 (FZV) Notwendigkeit einer Zulassung

Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 221

Freigabevermerk

26.02.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg