Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Bioabfall entsorgen
Bioabfälle können Sie entsorgen
- in einer separaten Biotonne,
- in einem Biobeutel (anstelle einer Biotonne im Ostalbkreis und im Landkreis Göppingen),
- an einer örtlichen Sammelstelle (Bringsystem),
- durch Eigenkompostierung oder
- im Sonderfall der Landkreise Emmendingen und Ortenaukreis über die Restmülltonne.
Grünabfall, vor allem holzige Gartenabfälle können Sie an den örtlichen Grungutsammelstellen in den Stadt- oder Landkreisen abgeben.
In einigen Kreisen werden zusätzlich dazu ganzjährige oder saisonale Grünabfall-Sammlungen angeboten.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie möchten Bioabfall entsorgen.
Bioabfälle sind zum Beispiel
- Gemüse- und Obstreste,
- Balkon- und Topfpflanzen,
- benutzte Kaffeefilter und Teebeutel aus Naturfasern,
- feste Speisereste,
- feste Altspeisefette,
- altes Brot,
- Eierschalen,
- Fallobst,
- Laub,
- Rasenschnitt,
- kleiner Heckenschnitt.
wichtig: Geben Sie keine PE-Kunststoffbeutel in die Bioabfallsammlung!
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes, welche Bioabfälle Sie über die Biotonne, den Biobeutel oder über das Bringsystem entsorgen dürfen.
Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb (Abfallsatzung oder Abfallgebührensatzung).
Bearbeitungsdauer
keine
Hinweise
siehe "Vertiefende Informationen"
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis
Freigabevermerk
18.06.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg