Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
Amt für Gewerbeaufsicht und Umweltschutz
Kontakt
Telefon (0 62 21) 5 22-21 51
Fax (0 62 21) 5 22-9 21 51
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Terminvereinbarung erforderlich.
Montag
07:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Dienstag
07:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Mittwoch
07:30 Uhr
- 17:00 Uhr
Donnerstag
07:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Leistungen
- Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken anzeigen
- Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragte) bestellen
- Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen
- Einrichtung einer Baustelle vorankündigen
- Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen
- Immissionsschutz – Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG anzeigen
- Immissionsschutz - Errichtung und Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG beantragen
- Schall- oder Geruchsemissionen von Industrieanlagen - Beschwerde einreichen
- Sprengungen anzeigen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
Formulare und Onlinedienste
- Anzeige von Sprengungen (DOC)
-
Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten - Anzeige (DOC)
Sollte Ihre Stadt oder Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz - Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten" verwenden.
- Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle