Anträge direkt online aufrufen und ausfüllen
In Zusammenarbeit mit Service-BW bietet die Gemeinde Plankstadt ab sofort ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit häufig angefragte Verwaltungsdienstleistungen einfach von Zuhause Online durchzuführen.
Sie klicken eine der unten aufgelisteten Dienstleistungen an und gelangen direkt zur Antragstellung.
Dort werden Sie zu Beginn aufgefordert ein kostenfreies Servicekonto einzurichten oder sich mit Ihrem bereits bestehenden Servicekonto anzumelden. Wenn Sie dies erledigt haben, werden Sie ganz durch das Menü der jeweiligen Antragstellung geführt. Nach Eintragung aller benötigten Daten und eventuell angehängter Nachweise wird Ihr Antrag direkt an die zuständige Stelle innerhalb der Gemeindeverwaltung übertragen.
Elektrokleinstfahrzeuge
Elektrokleinstfahrzeuge sind beispielsweise Elektroscooter (E-Scooter/Elektroroller) und Segways.
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung ist am 15. Juni 2019 in Kraft getreten. Mit ihr wurde eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen geschaffen.
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde:
- Wenn Sie in einer kreisangehörigen Gemeinde oder Großen Kreisstadt wohnen: das Landratsamt.
- Wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie sind im Besitz eines Elektrokleinstfahrzeugs und
- nutzen dieses im öffentlichen Straßenverkehr.
Verfahrensablauf
Haben Sie Zweifel, ob das von Ihnen gekaufte Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann oder ob Sie hierfür einen Führerschein benötigen?
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Zulassungs- beziehungsweise Fahrerlaubnisbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
Vertiefende Informationen
allgemeine Informationen, die rechtlich nicht verbindlich sind:
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stand: 22.09.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg